Dr. med. Juliane Liersch
Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie

Psychische Erkrankungen gehen oft mit Angst, Sorge und Hilflosigkeit einher und sind durch ihre Komplexität und Individualität meistens nicht alleine zu bewältigen. Eine passende und verständnisvolle Unterstützung ist elementar – nicht nur von privater Seite, sondern auch in professioneller, ärztlicher Form.

Deshalb freue ich mich, dass Sie den Weg zu mir – in meine Arztpraxis für Psychiatrie und Psychotherapie in Hannover – gefunden haben. Als Psychiaterin nehme ich mir die Zeit für eine umfassende Diagnostik, um dann mit einer individuell auf Sie zugeschnittenen Behandlung zu beginnen, die für Ihr Leiden Besserung oder Heilung bringen wird. Manchmal kann hierbei auch der Einsatz von Medikamenten ein wichtiger Bestandteil der Therapie sein.

Mit meiner langjährigen Erfahrung in Diagnostik und Behandlung stehe ich Ihnen bei seelischen Problemen kompetent und diskret zur Seite.

  • Studium der Humanmedizin und Promotion in Hannover
  • Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie seit 2009
  • Tätigkeit als Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie an der Medizinischen Hochschule Hannover bis 2013
  • In dieser Zeit aktive Teilnahme an der Forschungsgruppe „Arzneimittelsicherheit in der Psychiatrie (AMSP)“ für Deutschland, Österreich und der Schweiz
  • 2013–2015 Oberärztin der Psychiatrischen Tagesklinik Celle, Klinikum Wahrendorff
  • 2015–2018 Aufbau und Leitung der Psychiatrisch-Psychosomatischen Klinik Celle, Klinikum Wahrendorff, als Leitende Ärztin
  • Zusatzqualifikation als Hygienebeauftragte Ärztin
  • Seit 2019 in privatärztlicher Niederlassung

Diagnostik

Das wichtigste Werkzeug meiner Diagnostik ist das psychiatrische Gespräch. Ich gebe Ihnen Raum, Ihr Problem darzustellen und leite Sie durch meine Fragen. Welche Beschwerden haben sich entwickelt? Was ist Ihnen widerfahren? In welcher Lebenssituation befinden Sie sich? So entsteht Schritt für Schritt ein differenziertes Bild, das mir erlaubt, eine Diagnose zu stellen.

Manchmal benötigen wir dazu weitere Befunde wie Fremdanamnesen, psychometrische Tests, Laboruntersuchungen oder die Erweiterung der Diagnostik bei anderen Fachärztinnen oder Fachärzten. Dabei beziehe ich die von Ihnen mitgebrachten Vorbefunde ein.

Störungsbilder

  • Depressive Störungen
  • Burn-out-Syndrom
  • Bipolare Störungen („manisch-depressive“ Erkrankungen)
  • Angststörungen
  • Somatoforme Störungen (körperliche Beschwerden oder Schmerzen ohne ausreichend erklärende körperliche Ursache)
  • Zwangsstörungen
  • Zwangsspektrumsstörungen (z.B. Kaufsucht, Sammelzwang, zwanghaftes Haareausreißen)
  • Essstörungen
  • Traumafolgestörungen
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Schlafstörungen
  • Psychische Krisen (z.B. bei Problemen in der Partnerschaft/Familie oder im Beruf, nach Trennungen/Scheidungen, nach Verlust von Angehörigen oder bei chronischen Erkrankungen)
  • Psychotische Erkrankungen, z.B. Schizophrenie
  • Suchterkrankungen, z.B. Alkoholabhängigkeit, Medikamentenabhängigkeit
  • Demenzerkrankungen

Behandlungsplan

Nach einem oder mehreren Gesprächen entsteht in Absprache mit Ihnen ein vorläufiger Behandlungsplan, den wir im weiteren Verlauf immer auf seinen Erfolg hin überprüfen und gegebenenfalls verändern werden. Wesentliche Bestandteile meines Konzeptes sind die Verbesserung von Krankheitsverständnis und -bewältigung, Psychotherapie und medikamentöse Behandlung.

Behandlungskosten

Private Krankenkassen / Beihilfen
In der Regel erstatten private Krankenversicherungen (bzw. Beihilfe) die Kosten der Behandlung bei mir. Sollte im Weiteren eine ärztlich indizierte Psychotherapie erforderlich sein, übernehmen die Privatkassen die Kosten erst nach Antragsstellung und Bewilligung des Antrags durch den Gutachter. Im Einzelfall hängt dies von Ihrem individuellen Tarif ab. Bitte erkundigen Sie sich hierzu direkt bei Ihrer Krankenkasse. Diese kann Ihnen sicher die notwendigen Informationen zukommen lassen.

Selbstzahler
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, das Angebot als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall sind für Sie keine Formalitäten nötig. Die Gebühren richten sich dabei nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).