Diagnostik
Das wichtigste Werkzeug meiner Diagnostik ist das psychiatrische Gespräch. Ich gebe Ihnen Raum, Ihr Problem darzustellen und leite Sie durch meine Fragen. Welche Beschwerden haben sich entwickelt? Was ist Ihnen widerfahren? In welcher Lebenssituation befinden Sie sich? So entsteht Schritt für Schritt ein differenziertes Bild, das mir erlaubt, eine Diagnose zu stellen.
Manchmal benötigen wir dazu weitere Befunde wie Fremdanamnesen, psychometrische Tests, Laboruntersuchungen oder die Erweiterung der Diagnostik bei anderen Fachärztinnen oder Fachärzten. Dabei beziehe ich die von Ihnen mitgebrachten Vorbefunde ein.
Störungsbilder
- Depressive Störungen
- Burn-out-Syndrom
- Bipolare Störungen („manisch-depressive“ Erkrankungen)
- Angststörungen
- Somatoforme Störungen (körperliche Beschwerden oder Schmerzen ohne ausreichend erklärende körperliche Ursache)
- Zwangsstörungen
- Zwangsspektrumsstörungen (z.B. Kaufsucht, Sammelzwang, zwanghaftes Haareausreißen)
- Essstörungen
- Traumafolgestörungen
- Persönlichkeitsstörungen
- Schlafstörungen
- Psychische Krisen (z.B. bei Problemen in der Partnerschaft/Familie oder im Beruf, nach Trennungen/Scheidungen, nach Verlust von Angehörigen oder bei chronischen Erkrankungen)
- Psychotische Erkrankungen, z.B. Schizophrenie
- Suchterkrankungen, z.B. Alkoholabhängigkeit, Medikamentenabhängigkeit
- Demenzerkrankungen
Behandlungsplan
Nach einem oder mehreren Gesprächen entsteht in Absprache mit Ihnen ein vorläufiger Behandlungsplan, den wir im weiteren Verlauf immer auf seinen Erfolg hin überprüfen und gegebenenfalls verändern werden. Wesentliche Bestandteile meines Konzeptes sind die Verbesserung von Krankheitsverständnis und -bewältigung, Psychotherapie und medikamentöse Behandlung.
Behandlungskosten
Private Krankenkassen / Beihilfen
In der Regel erstatten private Krankenversicherungen (bzw. Beihilfe) die Kosten der Behandlung bei mir. Sollte im Weiteren eine ärztlich indizierte Psychotherapie erforderlich sein, übernehmen die Privatkassen die Kosten erst nach Antragsstellung und Bewilligung des Antrags durch den Gutachter. Im Einzelfall hängt dies von Ihrem individuellen Tarif ab. Bitte erkundigen Sie sich hierzu direkt bei Ihrer Krankenkasse. Diese kann Ihnen sicher die notwendigen Informationen zukommen lassen.
Selbstzahler
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, das Angebot als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall sind für Sie keine Formalitäten nötig. Die Gebühren richten sich dabei nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).